
GUTACHTEN
Das Sachverständigenbüro wird von dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden sowie für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Reinhard Schneider geleitet.
Die Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger umfasst die unabhängige, fachlich fundierte und objektive Begutachtung komplexer technischer und wirtschaftlicher Sachverhalte im Bereich des Bauwesens und der Immobilienbewertung.
Die öffentliche Bestellung erfolgt durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Industrie- und Handelskammer) und dient der Sicherung von Qualität, Neutralität und Vertrauenswürdigkeit im Sachverständigenwesen. Öffentlich bestellte Sachverständige werden insbesondere dann herangezogen, wenn eine besondere fachliche Tiefe und sichere Beurteilung erforderlich ist.
UNSERE ARBEIT FOLGT EINEM KLAREN ANSPRUCH: OBJEKTIV, UNABHÄNGIG UND FACHLICH FUNDIERT.
Wir schaffen belastbare Entscheidungsgrundlagen, für Gerichte, Institutionen und private Auftraggeber gleichermaßen.
DIE ROLLE DES ÖFFENTLICH BESTELLTEN SACHVERSTÄNDIGEN
Die Tätigkeit des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist durch eine besondere Verantwortung gegenüber Auftraggebern, Gerichten und der Öffentlichkeit geprägt. Ziel ist nicht Interessenvertretung, sondern die sachlich fundierte, methodisch korrekte und rechtlich belastbare Feststellung von Tatsachen und Werten.
Gutachten dienen damit als objektive Entscheidungsgrundlage in technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen und leisten einen Beitrag zur transparenten und nachvollziehbaren Konfliktlösung.
VORAUSSETZUNG DER ÖFFENTLICHEN BESTELLUNG UND VEREIDIGUNG
eine umfassende schriftliche Fachprüfung
eine mündliche Prüfung und Fachgespräche
die Beurteilung vorgelegter Arbeitsproben und Gutachten
sowie persönliche Anhörungen
Das Prüfungsgremium besteht aus erfahrenen Fachsachverständigen, Hochschulprofessoren, Juristen sowie Vertretern der bestellten Institution. In diesem Verfahren werden nicht nur Fachkenntnisse geprüft, sondern insbesondere auch:
methodisches Vorgehen
rechtliche Grundlagen der Gutachtenerstattung
Nachvollziehbarkeit und Struktur von Gutachten
Fähigkeit zur neutralen und verständlichen Darstellung komplexer Sachverhalte
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung, wodurch die fachliche Aktualität und persönliche Eignung dauerhaft sichergestellt werden.
Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit
Unparteilichkeit gegenüber allen Auftraggebern
sachliche, objektive und nachvollziehbare Arbeitsweise
Wahrung der Verschwiegenheitspflicht
persönlicher Zuverlässigkeit und Integrität
Die Gutachtenerstattung erfolgt ausschließlich auf fachlicher Grundlage und ohne wirtschaftliche, persönliche oder sonstige Interessen. Öffentlich bestellte Sachverständige unterliegen insoweit besonderen berufsrechtlichen Verpflichtungen und werden durch die bestehende Körperschaft überwacht.
GUTACHTENARTEN UND TÄTIGKEITSFORMEN
Je nach Aufgabenstellung und rechtlichem Kontext werden unterschiedliche Formen von Gutachten erstellt, unter anderem:
FACHGEBIET: SCHÄDEN AN GEBÄUDEN
Im Bereich Schäden an Gebäuden umfasst die sachverständige Tätigkeit die technischen Analyse, Bewertung und Dokumentation von Bauschäden und Baumängeln unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik, der einschlägigen Normen, dem Stand der Technik sowie der vertraglichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Gutachten dienen als Entscheidungsgrundlage für rechtliche, wirtschaftliche oder technische Fragestellungen und müssen insbesondere den Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Methodik und Neutralität entsprechen.
Gerichtsgutachten für Zivil-, Verwaltungs-, Finanz- und Strafgerichte
Privat- und Parteigutachten
Beweissicherungsgutachten
Versicherungs- und Schadensgutachten
Schiedsgutachten
Gutachterliche Stellungnahmen und Fachbewertungen
Bau-Mediation in Gerichts- und Privatverfahren
AUFTRAGGEBERKREIS
Zu den typischen Auftraggebern zählen:
Gerichte und Staatsanwaltschaften
Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater
Versicherungen und Kreditinstitute
öffentliche Auftraggeber und Behörden
Unternehmen, Bauträger und Projektentwickler
Architekten und Ingenieurbüros
private Eigentümer, Käufer und Investoren
Die Tätigkeit erfolgt sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Kontext.
Typische Untersuchungsbereiche sind unter anderem:
Feuchte- und Wasserschäden
Schimmelpilzschäden
Rissbildungen, Setzungen und Verformungen
Mängel in der Baukonstruktion und Bauausführung
Schäden an Dach, Fassade, Keller und Innenräumen
Wärme-, Schall und Brandschutzmängel
Schäden infolge von Sturm, Hagel, Brand oder Leitungswasser
Leistungsinhalte:
Ursachenermittlung und Schadensanalyse
Beweissicherung und Dokumentation
Feststellung von Mängeln und Abweichungen
Bewertung technischer Zusammenhänge
Ermittlung von Sanierungsaufwand und Kosten
Sachverständige Bauabnahme
fachliche Stellungnahme zu technischen Verantwortlichkeiten
Begleitung von Sanierungsmaßnahmen
Qualitätskontrolle, auch Baubegleitend
Mediation bei Streitigkeiten zwischen Baubeteiligten in Gerichten und außergerichtlich
FACHGEBIET: BEWERTUNG VON BEBAUTEN UND UNBEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN
Im Bereich der Immobilienbewertung erfolgt die sachverständige Tätigkeit auf Grundlage der gesetzlichen Bewertungsnormen, insbesondere der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie der entsprechenden Richtlinien und anerkannten Bewertungsverfahren.
Bewertet werden unter anderem:
Ein- und Mehrfamilienhäuser
Wohn- und Geschäftshäuser
Eigentumswohnungen
Gewerbeimmobilien
unbebaute Grundstücke
Sonderimmobilien
Die Wertermittlung erfolgt je nach Objektart und Bewertungsanlass mittels:
Vergleichswertverfahren
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren
Zusätzlich werden erstellt:
Bewertungen von Mieten und Pachten
Markt- und Plausibilitätsanalysen
Bewertungen für Erbschaft, Schenkung und Scheidung
steuerliche Bewertungsanlässe
Beleihungswertermittlungen
Wirtschaftlichkeits- und Investitionsanalysen

















