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GUTACHTEN

Das Sachverständigenbüro wird von dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden sowie für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Reinhard Schneider geleitet. 

Die Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger umfasst die unabhängige, fachlich fundierte und objektive Begutachtung komplexer technischer und wirtschaftlicher Sachverhalte im Bereich des Bauwesens und der Immobilienbewertung.

Die öffentliche Bestellung erfolgt durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Industrie- und Handelskammer) und dient der Sicherung von Qualität, Neutralität und Vertrauenswürdigkeit im Sachverständigenwesen. Öffentlich bestellte Sachverständige werden insbesondere dann herangezogen, wenn eine besondere fachliche Tiefe und sichere Beurteilung erforderlich ist. 

UNSERE ARBEIT FOLGT EINEM KLAREN ANSPRUCH: OBJEKTIV, UNABHÄNGIG UND FACHLICH FUNDIERT.

Wir schaffen belastbare Entscheidungsgrundlagen, für Gerichte, Institutionen und private Auftraggeber gleichermaßen.

DIE ROLLE DES ÖFFENTLICH BESTELLTEN SACHVERSTÄNDIGEN

Die Tätigkeit des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist durch eine besondere Verantwortung gegenüber Auftraggebern, Gerichten und der Öffentlichkeit geprägt. Ziel ist nicht Interessenvertretung, sondern die sachlich fundierte, methodisch korrekte und rechtlich belastbare Feststellung von Tatsachen und Werten. 

Gutachten dienen damit als objektive Entscheidungsgrundlage in technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen und leisten einen Beitrag zur transparenten und nachvollziehbaren Konfliktlösung. 

VORAUSSETZUNG DER ÖFFENTLICHEN BESTELLUNG UND VEREIDIGUNG

Nachweis der besonderen Sachkunde 

Voraussetzung für die öffentliche Bestellung ist der Nachweis einer überdurchschnittlichen besonderen Sachkunde auf dem jeweiligen Fachgebiet. Diese wird in einem mehrstufigen Verfahren festgestellt und umfasst: 

eine umfassende schriftliche Fachprüfung

eine mündliche Prüfung und Fachgespräche

die Beurteilung vorgelegter Arbeitsproben und Gutachten

sowie persönliche Anhörungen

Das Prüfungsgremium besteht aus erfahrenen Fachsachverständigen, Hochschulprofessoren, Juristen sowie Vertretern der bestellten Institution. In diesem Verfahren werden nicht nur Fachkenntnisse geprüft, sondern insbesondere auch:

methodisches Vorgehen

rechtliche Grundlagen der Gutachtenerstattung

Nachvollziehbarkeit und Struktur von Gutachten

Fähigkeit zur neutralen und verständlichen Darstellung komplexer Sachverhalte

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung, wodurch die fachliche Aktualität und persönliche Eignung dauerhaft sichergestellt werden.​​

Persönliche Eignung und sachverständige Grundpflichten 

Neben der fachlichen Qualifikation ist die persönliche Eignung ein zentrales Element der öffentlichen Bestellung. Öffentlich bestellte Sachverständige sind verpflichtet zu: 

Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit

Unparteilichkeit gegenüber allen Auftraggebern

sachliche, objektive und nachvollziehbare Arbeitsweise

Wahrung der Verschwiegenheitspflicht

persönlicher Zuverlässigkeit und Integrität

Die Gutachtenerstattung erfolgt ausschließlich auf fachlicher Grundlage und ohne wirtschaftliche, persönliche oder sonstige Interessen. Öffentlich bestellte Sachverständige unterliegen insoweit besonderen berufsrechtlichen Verpflichtungen und werden durch die bestehende Körperschaft überwacht.

GUTACHTENARTEN UND TÄTIGKEITSFORMEN

Je nach Aufgabenstellung und rechtlichem Kontext werden unterschiedliche Formen von Gutachten erstellt, unter anderem: ​​​​​​​

FACHGEBIET: SCHÄDEN AN GEBÄUDEN

Im Bereich Schäden an Gebäuden umfasst die sachverständige Tätigkeit die technischen Analyse, Bewertung und Dokumentation von Bauschäden und Baumängeln unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik, der einschlägigen Normen, dem Stand der Technik sowie der vertraglichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Gutachten dienen als Entscheidungsgrundlage für rechtliche, wirtschaftliche oder technische Fragestellungen und müssen insbesondere den Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Methodik und Neutralität entsprechen. ​​​​​​​

Gerichtsgutachten für Zivil-, Verwaltungs-, Finanz- und Strafgerichte

Privat- und Parteigutachten

Beweissicherungsgutachten

Versicherungs- und Schadensgutachten

Schiedsgutachten

Gutachterliche Stellungnahmen und Fachbewertungen

Bau-Mediation in Gerichts- und Privatverfahren​​​​​​​

AUFTRAGGEBERKREIS

Zu den typischen Auftraggebern zählen:

Gerichte und Staatsanwaltschaften

Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater

Versicherungen und Kreditinstitute

öffentliche Auftraggeber und Behörden

Unternehmen, Bauträger und Projektentwickler

Architekten und Ingenieurbüros

private Eigentümer, Käufer und Investoren

Die Tätigkeit erfolgt sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Kontext.

Typische Untersuchungsbereiche sind unter anderem:​

Feuchte- und Wasserschäden

Schimmelpilzschäden

Rissbildungen, Setzungen und Verformungen

Mängel in der Baukonstruktion und Bauausführung

Schäden an Dach, Fassade, Keller und Innenräumen

Wärme-, Schall und Brandschutzmängel

Schäden infolge von Sturm, Hagel, Brand oder Leitungswasser

Leistungsinhalte:

Ursachenermittlung und Schadensanalyse

Beweissicherung und Dokumentation

Feststellung von Mängeln und Abweichungen

Bewertung technischer Zusammenhänge

Ermittlung von Sanierungsaufwand und Kosten

Sachverständige Bauabnahme

fachliche Stellungnahme zu technischen Verantwortlichkeiten

Begleitung von Sanierungsmaßnahmen

Qualitätskontrolle, auch Baubegleitend

Mediation bei Streitigkeiten zwischen Baubeteiligten in Gerichten und außergerichtlich​​

FACHGEBIET: BEWERTUNG VON BEBAUTEN UND UNBEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN

Im Bereich der Immobilienbewertung erfolgt die sachverständige Tätigkeit auf Grundlage der gesetzlichen Bewertungsnormen, insbesondere der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie der entsprechenden Richtlinien und anerkannten Bewertungsverfahren.

Bewertet werden unter anderem:

Ein- und Mehrfamilienhäuser

Wohn- und Geschäftshäuser

Eigentumswohnungen

Gewerbeimmobilien

unbebaute Grundstücke

Sonderimmobilien

Die Wertermittlung erfolgt je nach Objektart und Bewertungsanlass mittels:

Vergleichswertverfahren

Ertragswertverfahren

Sachwertverfahren

Zusätzlich werden erstellt:

Bewertungen von Mieten und Pachten

Markt- und Plausibilitätsanalysen

Bewertungen für Erbschaft, Schenkung und Scheidung

steuerliche Bewertungsanlässe

Beleihungswertermittlungen

Wirtschaftlichkeits- und Investitionsanalysen​​​​​​

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Am Markt 24

26506 Norden

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+49 4931 / 9496-0

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